Mader : Fakten - Fälle - Fotos®
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5.7 Verbrennungen, Verbrühungen

Zusatzinfo

Neunerregel nach Wallace

Die Neunerregel teilt den Körperregionen einen bestimmten Anteil an der gesamten Körperoberfläche zu. Beim Erwachsenen bedeutet dies:

  • Kopf und Arme je 9 %
  • Brust/Bauch, Rücken und Beine je 18 %
  • Handflächen einschl. Finger und Genitalbereich je 1 %

Beim Kind sind in Abhängigkeit vom Lebensalter Anpassungen vorzunehmen.


Erstversorgung von Verbrennungen

  • Alle (eher kleinflächigen) Verbrennungen sollten initial unter fließendem, kühlem Wasser (15-20 °C) für mind. 15 Min gekühlt werden.
  • Großflächig brandverletzte Menschen nicht länger als 5-10 Min kühlen (Cave: Gefäßkonstriktion!)
  • Bei kleineren Verbrennungen Reinigung der Wunde mit Wasser einschl. Entfernung der abgelösten Haut und geöffneter Blasen.
  • Eröffnen und Abtragen von Brandblasen (Europ. AG der Verbrennungsspezialisten): Dadurch zuverlässige Abschätzung der Tiefe der Verletzung.
  • Einfacher, nicht haftender Gazeverband bzw. synthetische Polymere. Verbandswechsel nach 48 h mit Begutachtung der Wunde (bei oberflächlichen Verbrennungen VW alle 3-5 Tage).
  • Handverletzungen bei Kleinkindern durch Kontaktverbrennung wegen möglicher Narbenkontraktur zum Spezialisten überweisen!
  • Bei Verbrennungen/Verbrühungen von Kindern Misshandlung bedenken!

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Copyright 2014-2024 • Prof. Dr. med. Frank H. Mader