5.7 Verbrennungen, Verbrühungen
Zusatzinfo
Neunerregel nach Wallace
Die Neunerregel teilt den Körperregionen einen bestimmten Anteil an der gesamten Körperoberfläche zu. Beim Erwachsenen bedeutet dies:
- Kopf und Arme je 9 %
- Brust/Bauch, Rücken und Beine je 18 %
- Handflächen einschl. Finger und Genitalbereich je 1 %
Beim Kind sind in Abhängigkeit vom Lebensalter Anpassungen vorzunehmen.
Erstversorgung von Verbrennungen
- Alle (eher kleinflächigen) Verbrennungen sollten initial unter fließendem, kühlem Wasser (15-20 °C) für mind. 15 Min gekühlt werden.
- Großflächig brandverletzte Menschen nicht länger als 5-10 Min kühlen (Cave: Gefäßkonstriktion!)
- Bei kleineren Verbrennungen Reinigung der Wunde mit Wasser einschl. Entfernung der abgelösten Haut und geöffneter Blasen.
- Eröffnen und Abtragen von Brandblasen (Europ. AG der Verbrennungsspezialisten): Dadurch zuverlässige Abschätzung der Tiefe der Verletzung.
- Einfacher, nicht haftender Gazeverband bzw. synthetische Polymere. Verbandswechsel nach 48 h mit Begutachtung der Wunde (bei oberflächlichen Verbrennungen VW alle 3-5 Tage).
- Handverletzungen bei Kleinkindern durch Kontaktverbrennung wegen möglicher Narbenkontraktur zum Spezialisten überweisen!
- Bei Verbrennungen/Verbrühungen von Kindern Misshandlung bedenken!