1 Grundlagen der Allgemeinmedizin
Zusatzinfo
Allgemeine ärztliche Leistungen
Die (Muster-) Berufsordnung für die Ärztinnen und Ärzte in Deutschland (MBO-Ä) von 1997 in der Fassung der Beschlüsse des 114.Deutschen Ärztetages in Kiel 2011 beschreibt in Kap.B I § 1 Abs.2 folgende allgemeine ärztlichen Leistungen:
- Leben zu erhalten
- Gesundheit zu schützen
- Leiden zu lindern
- Beistand für Sterbende zu leisten
- Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen
Dazu kommen nach MBO-Ä folgende grundsätzlich allgemeine ärztliche Leistungen :
- Aufklärungspflicht
- Schweigepflicht
- Dokumentationspflicht
Weitere allgemeine ärztliche Leistungen, die nicht zu verwechseln sind mit "allgemeinärztlichen Leistungen" können beispielhaft sein:
- Impfberatung/ Reisemedizinische Beratung
- Erstellen von Attesten
- Allgemeine Hygienemaßnahmen
- Kontakt-und Beziehungsaufbau zwischen Arzt und Patient
- Wahrnehmung von Gesundheitsstörungen aller Art
- Information des Patienten über gesundheitsrelevante Fragestellungen
- Motivierung zur Verhaltensänderung
- Aktivierung von Abwehrkräften
- Einschätzung des individuellen Hilfsbedarfs
- Unterstützung bei Krankheitsbewältigung
- Stützende Gespräche
- Sicherstellung der Hauskrankenpflege
- Anleitung zur Gesunderhaltung
- Gesundenuntersuchung
- Familienplanung
- Krisenintervention
Quelle: Mader FH (2001): Grundlegende allgemeine ärztliche Leistungen. Wahlfach Allgemeinmedizin, TUM SS 2001
Berufstheoretische Forschung in der Allgemeinmedizin
Der österreichische Allgemeinarzt Univ.-Prof. OMR Dr. med. Robert N. Braun (1914 - 2007) legte die heute anerkannten berufstheoretischen Grundlagen der Allgemeinmedizin bereits 1945 in seiner Marburger Praxis. Von ihm stammen über 500 Buch- und Zeitschriftenpublikationen. Seine wissenschaftliche Mitarbeiterin MR Dr. med. Waltraud Fink würdigte anlässlich des 10. Todestages in der Zeitschrift Der Allgemeinarzt (2017) das Lebenswerk des "Pioniers der Praxisforschung".
https://www.allgemeinarzt-online.de/a/todestag-des-pioniers-der-praxisforschung-robert-n-braun-und-sein-vermaechtnis-1840524