Mader : Fakten - Fälle - Fotos®
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10.9.1 Frauen

Zusatzinfo

Ab einem Alter von 20 Jahren

Anspruch auf Früherkennungsuntersuchungen zu Krebserkrankungen der Geschlechtsorgane:

  • Gezielte Anamnese (z. B. Frage nach Blutungsstörungen und Ausfluss),
  • Inspektion des Muttermunds,
  • Abstrich vom Muttermund und aus dem Gebärmutterhals und zytologische Untersuchung,
  • gynäkologische Tastuntersuchung.
  •  

Ab einem Alter von 30 Jahren

zusätzlicher Anspruch auf Früherkennung von Krebserkrankungen der Brust und der Haut. Der Anspruch darauf besteht jährlich:

  • Gezielte Anamnese (z. B. Frage nach Veränderungen der Brust),
  • Inspektion und Abtasten der Brust und der Achselhöhlen (Lymphknoten),
  • Anleitung zur regelmäßigen Selbstuntersuchung der Brust,
  • ab 35 Jahren alle zwei Jahre gezielte Befragung nach Hautveränderungen und Untersuchung des gesamten Körpers.

Zytologischer Abstrich von Portio und Zervix

  • Voraussetzungen auf seiten der Frau (blutungsfreies Intervall – Abstrichentnahme am Beginn der Untersuchung – keine Vaginaltherapeutika oder Scheidenspülungen während der letzten 24 h). Im Einzelfall getrennte Materialentnahme von Portio und Zervix erforderlich.
  • Technische Voraussetzungen für die Materialgewinnung (Wattetupfer, gereinigter und beschrifteter Objektträger, 96%iger Ethylalkohol, 20-minütiger Fixierungsvorgang vor Probenversendung), Vermerk von Regelanamnese (z. B. letzte Periode, Menopause), Entnahmeort (Zervix, Portio, Vaginalwand) und Untersuchungsziel (z. B. Funktion, Karzinom) sowie mögliche Hormonvorbehandlung (z. B. Pille).

Schwierige Risiko-Nutzen-Abwägung

Alle Krebsfrüherkennungen schaden, manche können auch nutzen“, zitierte Prof. Dr. Ingrid Mühlhauser, Hamburg, den Direktor der britischen Screening-Programme, Sir J. A. Muir Gray, der auch feststellte: „Der Schaden tritt sofort auf, für den Nutzen braucht es länger, bis er sichtbar wird.“ (Muir Gray JA 1997)

Quelle: Kongressreport (2010) MMW-Fortschr Med 47:15


Zytodiagnostik der Zervix (Stadien)

2014 wurde die Nomenklatur der gynäkologischen Zytodiagnostik der Zervix, die bis auf das Jahr 1990 zurückgeht, als "Münchner Nomenklatur III" weiter entwickelt.
http://www.jquaas.de/media/8%20Muenchen_III.pdf
 


4600 Frauen in Deutschland erkranken jährlich an einem Gebärmutterhalskarzinom. Davon werden etwa zwei Drittel so früh entdeckt, dass der Krebs in der Regel gut heilbar ist. Aus der Basis einer S3-LL gibt es eine "Kurzinformation für Patienten" des ÄZQ: 

http://www.patienten-information.de/kurzinformationen/gynaekologische-erkrankungen/gebaermutterhalskrebs

http://www.krebsinformationsdienst.de/tumorarten/gebaermutterhalskrebs/


Optionales HPV-basiertes Screening ab 2018

Vergleiche ausführlich in  Hillemanns 2016

https://www.aerzteblatt.de/pdf/113/7/a282.pdf?ts=16.02.2016+08%3A34%3A05


Grundprinzip der Entnahme von Portiomaterial
Grundprinzip der Entnahme von Portiomaterial (Ektozervix; Mitte links) und von Zervixmaterial (Endozervix; Mitte rechts zur Diagnostik von Dysplasien (=Präkanzerosen) oder Karzinomen der Portio oder der Zervix. Das Portiomaterial entnimmt man durch leichten Rundumabstrich der Portio, das Zervixmaterial durch Abrollen des Watteträgers auf der Endozervix. Der Ausstrich muss dünn sein (1 Zellschicht; unten links). Wegen Austrocknung ist die sofortige Fixation in 96%igem Alkohol oder mit einem Spray nötig (unten rechts). (Oben links) Vaginalspreizspekulum nach Cusco. (Stamm u. Stamm 1985)

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