11.4 Sehstörungen
Zusatzinfo
Aufklärung: Senioren im Straßenverkehr
Die derzeitige Rechtslage sieht vor, wenn ein Arzt erkennt, dass sein Patient nicht (mehr) fahrtüchtig ist, dass er dies dem Betreffenden unverzüglich mitteilt. Oftmals nehmen die Patienten z.B. ihre Gesichtsfeldausfälle gar nicht wahr. Augenarzt Dr.med. Udo Henninghausen setzt sich in der Zeitschrift Der Allgemeinarzt 11/ 2016 mit Sehstörungen sowie dem Spagat zwischen Aufklärung und Schweigepflicht auseinander.
http://www.allgemeinarzt-online.de/a/1774050
Auf die Verantwortung des Arztes,wenn es um Aufklärung und Beurteilung der Fahrsicherheit (unter Opioiden) geht, verweist Prof.Dr.med. Rainer Sabatowski (Der Allgemeinarzt 6/ 2015).
http://www.allgemeinarzt-online.de/a/1700614
Akute Sehverschlechterung
Blaues Auge, rotes Auge – Bagatelle oder Notfall? Bei Augenverletzungen oder akuten Augenbeschwerden seiner Patienten steht der Hausarzt immer vor der Entscheidung, selbst eine Therapie einzuleiten oder sofort zum Facharzt zu überweisen. Oft ist die erste Einschätzung nicht ganz einfach. Der Augenarzt Dr. med. Thomas Katlun setzt sich mit diesen Problemen anhand einer Kasuistik in der Zeitschrift Der Allgemeinarzt (2017) auseinander und empfiehlt seine "Kleine augenärztliche Notapotheke".
http://www.allgemeinarzt-online.de/a/selbst-loesen-oder-ueberweisen-1813253