Mader : Fakten - Fälle - Fotos®
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12.8.2 Langzeitbetreuung

Zusatzinfo

Epilepsie und Führerschein

Seit dem Inkrafttreten der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge am 24.12.2008 zählt die Untersuchung nach G25 nicht mehr zur arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung; sie wird nunmehr als Tauglichkeits- bzw. Eignungstest betrachtet.


Osteoporose und Antiepileptika

Ob auch die neueren Antiepileptika wie Valproinsäure, Clonazepam, Ethosuximid, Gabapentin, Lamotrigin oder Topiramat negativen Einfluss auf den Knochenstoffwechsel haben, ist zurzeit noch nicht sicher geklärt.

Neben der Art des Präparats, der Dosis und vor allem der Einnahmedauer können auch Immobilisation, genetische Disposition, Lebensalter und auch der Hormonstatus (Menopause!) eine Rolle bei der Entwicklung einer Osteopathia antiepileptika spielen.


Kontrolle des Serumspiegels bei Antiepileptikaeinnahme

Fast alle Antiepileptika haben einen linearen Aufnahmemechanismus, d. h. ansteigende Medikamentendosen lassen die Blutserumkonzentration des Wirkstoffs ansteigen und zwar um den gleichen Faktor der Dosismenge (doppelte Dosis, Anstieg ums Zweifache). Phenytoin ist die bekannteste Ausnahme von dieser Regel (mit exponentiellem Anstieg ab einer individuell unterschiedlichen Dosis). Daher vor jeder Dosiserhöhung Blutserum-Spiegelbestimmung angezeigt.

Die optimale, anfallsreduzierende oder –verhütende Dosis ist schwer vorauszubestimmen, da sie individuell von Patient zu Patient unterschiedlich sein kann. Hinweise darauf gibt die Blutserum-Spiegelkonzentration der Antiepileptika. Der Wert des Blutspiegels und nicht die Zahl der eingenommenen Tabletten ist bei den „älteren“ Antiepileptika in der Regel das Maß für die Wirkstrecke einer Substanz. Bei neuen Substanzen wird dagegen dem Blutspiegel nicht mehr viel Wert beigemessen, so dass dann die Zahl der Tabletten entscheidend ist [Th Mayer (2001) ize der Dt. Ges. für Epileptologie, Berlin].


Fallbeispiel

Kasuistik 12.8.2-1: „Es hat irgendwie anders geknackt“

Etwas verlegen wandte sich die in der Allgemeinmedizin in Weiterbildung befindliche Ärztin an ihre verantwortliche Kollegin: „Ich habe Herrn B. die Wirbelsäule eingerenkt. Dabei hat es irgendwie merkwürdig geknackt. Er hat aber keine Schmerzen gehabt.“

Der Patient, ein 36-jähriger in Ausbildung befindlicher Physiotherapeut, ist seit vielen Jahren Patient bei seinem Hausarzt (u. a. uncharakteristisches Fieber, Prellung beim Fußballspielen); wegen einer Epilepsie seit 12 Jahren neurologische Mitbehandlung. In den letzten Jahren keine Anfälle mehr. Patient fährt Auto. Durch den Hausarzt gelegentliche Rezepterneuerung von Carbamazepin.

Der Patient hatte in der Abendsprechstunde darüber geklagt, dass er sich „in der Nacht wohl was im Kreuz verlegt“ habe, so dass er heute bei seinen praktischen Ausbildungskursen „richtig gehandicapt“ war. Er hat aber heute niemanden von den Kollegen gefunden, der ihm „die DWS einrenkt“. Die junge Kollegin untersuchte daraufhin den Patienten, fand eine Blockierung TH7/8 und löste diese in Bauchlage des Patienten. Die Assistentin in Weiterbildung (letzter Weiterbildungsabschnitt in der Allgemeinpraxis nach 4 Jahren klinischer Weiterbildung) nimmt seit Monaten am Wochenende an einem Weiterbildungskurs zur Erlangung der Zusatzbezeichnung „Chirotherapie“ teil.

Die Weiterbildungsärztin ging sofort mit der jüngeren Kollegin auf den Patienten zu und fragte: „Na, sind Sie jetzt beschwerdefrei mit Ihren Rückenbeschwerden?“ Der Patient: „Wenn mich meine Kollegen einrenken, dann war es nicht so. Irgendwie war es heute anders.“ Der Patient ist in der Praxis nicht mehr erschienen. Später erhält die Praxisinhaberin ein Schreiben eines Rechtsanwalts des Patienten, dass ein Orthopäde einen Wirbelkörperbruch festgestellt habe und der Patient sich derzeit in der Rehabilitation befände. Mit einer Ausübung seines späteren Berufes als Physiotherapeut ist wahrscheinlich nicht mehr zu rechnen.

Kommentar:

Kommentar: ……..(angefordert bei Dr. Begemann 27.10.2011)

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