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14.1 Allgemeinmedizin im Medizinstudium

Zusatzinfo

Habilitationen in der Allgemeinmedizin

Nach S. Häussler habilitierte sich 1977 Helmut Pillau in Berlin in der Allgemeinmedizin; danach übernahm er zusammen mit Paul Brandlmeier in München an der LMU einen Lehrauftrag. Michael M. Kochen war der dritte Habilitierte im deutschsprachigen Raum (Pillau, pers. Mitteilg. 16.5.2012).

 

Erste Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte (11.5.2012)

In einer begleitenden Entschließung weist der Bundesrat darauf hin, dass er die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Stärkung der Allgemeinmedizin in der ärztlichen Ausbildung nicht für ausreichend hält. Im Interesse einer möglichst frühzeitigen Bindung der Studierenden an das Gebiet Allgemeinmedizin hält er verpflichtende Ausbildungsbestandteile in der hausärztlichen Praxis für unerlässlich. Neben dem PJ kämen hierfür z. B. auch Hospitationen infrage.

In der Präambel des Bundesrates werden „zur Stärkung der Allgemeinmedizin in der ärztlichen Ausbildung“ folgende Regelungen getroffen:

  • Für das Blockpraktikum in der Allgemeinmedizin wird eine Dauer von 2 Wochen statt bisher von 1 Woche verbindlich vorgeschrieben.
  • Für das Wahltertial im PJ wird die Vorgabe aufgenommen, dass die Universitäten zunächst 10 % der Studierenden einen PJ-Platz in der Allgemeinmedizin anzubieten haben. Nach einer Übergangsfrist* ist diese Quote auf 20 % anzuheben.“

*ab dem Jahr 2019


http://www.egms.de/static/de/meetings/gma2012/12gma155.shtml

 

Geschichte der Allgemeinmedizin in Deutschland (West und Ost)

Über die Entwicklung während der Jahre 1925 - 2016 ausführlich (einschl. Zeittafel) in der DEGAM- Festschrift von Mader F.H. 2016.
http://www.degam.de/festschrift.html

http://bit.ly/2jTjZPh


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