Mader : Fakten - Fälle - Fotos®
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14.2.4 Dokumentation der Weiterbildungsnachweise

Zusatzinfo

Der Weiterbilder hat die Richtigkeit der Dokumentation des in Weiterbildung befindlichen Arztes für den unter seiner Leitung erfolgten Weiterbildungsabschnitt mind. 1x/J zu bestätigen.

Der Weiterbilder hat mit dem in Weiterbildung befindlichen Arzt mind. 1x/J ein kollegiales Gespräch, aus welchem sich der Stand und die Fortschritte der Weiterbildung ergeben, zu führen. Dabei sollen erforderlichenfalls vorhandene Lücken aufgezeigt und Möglichkeiten zu deren Schließung erörtert werden. Der Weiterbilder dokumentiert den wesentlichen Gesprächsinhalt.

Zur Vereinfachung der im § 8 der MWBO geforderten Dokumentation der Weiterbildung hat die BÄK für jedes Fachgebiet (Muster-)Logbücher erstellt. Diese Formulare sind obligater Bestandteil des Antrags auf Zulassung zur Prüfung bei der jeweiligen Ärztekammer. Hierzu müssen die Logbücher ausgefüllt und handschriftlich unterschrieben bei der zuständigen Ärztekammer eingereicht werden. Da möglicherweise unterschiedliche Anforderungen in den Ärztekammern auftreten können, sollten sich Ärzte, die eine Weiterbildung absolvieren und sich zur Prüfung anmelden möchten, die Logbücher derjenigen Ärztekammer besorgen, in welcher die Prüfung absolviert wird, beispielsweise im Bereich der Bayerischen Landesärztekammer:

http://www.blaek.de/weiterbildung/wbo_2010/download/Doku/B/D10FAAllgemeinmedizin.pdf


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