Mader : Fakten - Fälle - Fotos®
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15.1 Patientenberatung und -führung

Zusatzinfo

Partizipative Entscheidungsfindung 

im ärztlichen Gespräch: vgl. "Mader: Fakten - Fälle - Fotos" Kap.12.2.4
http://www.fakten-faelle-fotos.de/index.php?content=2&ivz_id=357&anker_nr=275


Einführung in das Vertragsarztrecht

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat zur Schulung ihrer Mitarbeiter eine instruktive und klar gegliederte 66-seitige Broschüre als Heft 3 (2014) herausgegeben mit Hinweisen auf sämtliche Hefte dieser Reihe (S. 65f). Der Inhalt dieses Heftes ist auch für den künftigen (oder bereits niedergelassenen) Vertragsarzt von Bedeutung.

Zu den Zielen dieses Fortbildungsheftes schreibt Ass.jur. Barbara Berner:

Wenn Sie dieses Fortbildungsheft durchgearbeitet haben, sollten Sie einen Überblick geben können über das Vertragsarztrecht als ein umfassendes, ineinandergreifendes öffentlich-rechtliches Regelwerk, auf dem die Rechtsbeziehungen zwischen Vertragsärzten und Krankenkassen basieren. Sie sollten die gesetzlichen Grundlagen, das Tätigwerden als Vertragsarzt oder als angestellter Arzt, das Zulassungsverfahren, die Pflichten eines Vertragsarztes und die Grundzüge des vertragsärztlichen Vergütungssystems darstellen können sowie Einrichtungen der gemeinsamen Selbstverwaltung benennen und erklären können.
http://www.kbv.de/media/sp/2014_11_20_Fortbildungsheft_3_webVersion.pdf


Sozialmedizin für Hausärzte

In einer Serie für die Zeitschrift Der Allgemeinarzt (2016 - 2017) stellt der Allgemeinarzt und Sozialmediziner Dr. med. Jürgen Herbers die wichtigsten Zweige der Sozialgesetzgebung für Hausärzte und deren  Sozialgesetzbücher (SGB) vor; dabei haben die Bestimmungen der SGB II (Grundsicherung) und SGB XII (Sozialhilfe) für den Hausarzt weniger Bedeutung. Die Beiträge enthalten auch Links zu den Original-Gesetzestextes des Bundesjustizministeriums.

Wichtigste Sozialversicherungszweige für Hausärzte und deren Gesetzbücher:

  • Arbeitslosenversicherung (SGB III)
  • Krankenversicherung (SGB V)
  • Rentenversicherung (SGB VI)
  • Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII)
  • Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX)
  • Pflegeversicherung (SGB XI)


Antragsverfahren und Sozialgesetzbücher
http://www.allgemeinarzt-online.de/a/antragsverfahren-und-sozialgesetzbuecher-1808832

Achtung bei Arbeitsunfähigkeit
http://www.allgemeinarzt-online.de/a/achtung-bei-arbeitsunfaehigkeit-1813275

Neues von der AU bis zur Pflegeversicherung
http://www.allgemeinarzt-online.de/a/neues-von-der-au-bis-zur-pflegeversicherung-1764148

Hausarzt: Patientenanwalt oder Kassenknecht ?
http://www.allgemeinarzt-online.de/a/hausarzt-patientenanwalt-oder-kassenknecht-1804638


Das Ziel des Patienten ist nicht immer das des Arztes

Dr. med. Hans-Otto Wagner, langjähriger Facharzt für Allgemeinmedizin und Oberarzt im Institut für Allgemeinmedizin am UKE, schreibt dazu im Listserver (2017):
 
"Wir Ärzte gehen immer von der (nicht hinterfragten) Grundannahme aus, dass es das Ziel des Patienten ist, möglichst lange zu leben und dass Patienten rationale Entscheidungen treffen. Dies ist natürlich nicht so ohne weiteres der Fall. Selbst wenn dem Ziel der Lebenslänge und der Vorbeugung von Gesundheitsschäden eine hohe Priorität eingeräumt wird, kann man nicht davon ausgehen, dass dafür Einschränkungen wie Tabletteneinnahme, Nebenwirkungen und Lebensstil-Änderungen, welche erhebliche Verwerfungen im psychosozialen Bereich nach sich ziehen können, in Kauf genommen werden.
Das sollten wir beachten und achten. Wir können auf die Frage: Langes Leben wozu? keine Antwort geben. Es gibt für jeden Menschen einen ihm angemessenen Lebensstil, so dass, wenn er sein Verhalten der wissenschaftlichen Verallgemeinerung anpasst, das Gegenteil von Gesundheit herausspringen kann (Dörner).

Es gibt Menschen, die möglicherweise ihre FehlernährungTrink- oder Rauchgewohnheiten brauchen, um ihre Trias von KreativitätLeistungLebenslust und ihren Stil von Vitalität zu verwirklichen. Einfach ausgedrückt: Besser leben, früher sterben?

Gesundheit ist nicht ein Ziel an sich, sondern nur ein Mittel zum Leben. Ich rede nicht dem Rauchen das Wort, sondern nur der Demut vor Entscheidungen des Menschen, der mir gegenüber sitzt, auch wenn er sich als Medizin-Objekt inadäquat verhält. Wir kennen seine  Zukunft nur 'statistisch'."


Adhärenz

Der Begriff Adhärenz bezieht sich auf die Einhaltung der von Patient und Arzt gemeinsam gesetzten Therapieziele im Rahmen des Behandlungsprozesses ("shared decision making") und unterscheidet sich dadurch vom eher patientenzentrierten Begrifgf der Compliance. Für den Therapieerfolg wird die Wichtigkeit dieser therapeutischen Allianz betont.

Adhärenzfdefizite zählen beispielsweise zu wichtigsten vermeidbaren Faktoren für ein schlechteres kardiovaskuläres Outcome. So können lt. Studien 9 % aller kardiovaskulären Ereignisse auf eine Nichtadhärenz zurückgeführt werden.

Rega-Kaun G, Reinhart-Mikocki D (2021) Moderne Lipidsenkung. Ohne Adhärenz geht es nicht. ÄK 21: 41-42

Zur ärztlichen Gesprächsführung allgemein vgl. Mader:Fakten-Fälle-Fotos©
http://www.fakten-faelle-fotos.de/index.php?content=2&ivz_id=357&anker_nr=288


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