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2.3 DEGAM-Leitlinien

Zusatzinfo

Wissenswertes

Das Projekt  „Entwicklung, Verbreitung, Implementierung und Evaluation von Leitlinien für die hausärztliche Praxis“ der DEGAM begann Ende der 1990er Jahre in einer Zeit, als der Hausarztmedizin in Deutschland von sozial-politischen Kreisen eine steigende Bedeutung zugewiesen wurde und im Gesundheitswesen insgesamt (z. B. durch den Sachverständigenrat 1995) mehr Qualität und Effizienz eingefordert wurde.

In der Folge bewilligte das damalige Bundesministerium für Gesundheit im Mai 1999 ein auf 3 Jahre angelegtes Modellprojekt auf Basis des DEGAM-Konzepts Leitlinien für die hausärztliche Praxis mit einem Fördervolumen von ca. 900.000 DM, womit die Finanzierung von Geschäftsstellen möglich wurde. Die Leitlinienautoren waren dagegen ehrenamtlich tätig mit Unterstützung der allgemeinmedizinischen Universitätseinrichtungen, soweit diese schon vorhanden waren. Zuvor hatte die Firma SmithKline Beecham dem DEGAM-Konzept als Starthilfe ein Jahr lang einen finanziellen Zuschuss gegeben, was insbesondere der Praxiserprobung der ersten DEGAM-Leitlinie Brennen beim Wasserlassen  zugutekam. Zum Ende der staatlichen Förderung übernahm ab 2003 die DEGAM die Finanzierung von Geschäftsstellen, und weiterhin unterstützten allgemeinmedizinische Universitätseinrichtungen die Autoren. 

Zum Ende des DEGAM-Modellprojekts hatten sich auch viele in der AWMF zusammengeschlossene Fachgesellschaften gewandelt, indem sie Leitlinien unter Anwendung der EbM und Einbezug von Konsensusverfahren (S-3-Leitlinien) erstellten. Silke Brockmann, welche die ursprüngliche Leitlinienstelle in Düsseldorf geleitet hatte, und Anne Barzel et al. beschreiben in der Zeitschrift Der Allgemeinarzt 2016 die anfänglich erheblichen konzeptionellen und methodologischen Schwierigkeiten bei der Erstellung zielgruppenspezifischer Leitlinien 1999 - 2003. 
http://www.allgemeinarzt-online.de/a/1765623
http://www.allgemeinarzt-online.de/a/1768830


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